Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland ist eine echte Erfolgsgeschichte. Das Ziel, bis 2010 12,5% des Bruttostromverbauchs mit erneuerbaren Energien zu decken, wurde bereits 2007 mit 14,2 % deutlich überschritten.
Möglich wurde dieser Erfolg durch das innovative Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit dem Gesetz, das im Jahr 2000 erstmals in Kraft trat, soll die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert werden. Das Gesetz heißt eigentlich „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“. Es ist derart erfolgreich, dass es inzwischen von über 40 Ländern übernommen wurde.
Wichtigste Punkte des EEG sind unter anderem ein Anschluss- und Abnahmezwang, das heißt, die Betreiber von Stromnetzen müssen zum Beispiel den durch Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen. Für jede Kilowattstunde (KWh) erzeugten Strom erhält der Betreiber der Anlage eine Vergütung, die für mindestens 20 Jahre fortlaufend garantiert wird.
Die Höhe der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Im EEG ist vorgesehen, dass die Sätze automatisch um mindestens 8 % pro Jahr sinken. Damit soll das nachhaltige Wachstum des Photovoltaikmarktes befördert werden. Da PV-Anlagen zugleich deutlich günstiger und leistungsstärker werden, bleibt die Investition in Photovoltaik trotz sinkender Vergütungssätze auch in Zukunft weiterhin attraktiv. Diese Argumentation Solarstrom gilt unabhängig von der für den ersten 1. Juni (Aufdachanlagen) und den ersten Juli (Freilandanlagen) beschlossenen außerplanmäßigen Tarifabsenkung: Photovoltaik ist und bleibt eine krisensichere Einnahmequelle.
Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Novelle des EEG regelt die Degression (Absenkung) der Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde neu. Zu den weiteren Änderungen zählen:
Bonus für Eigenverbrauch: Für selbst verbrauchten und nicht ins öffentliche Netz eingespeisten Strom wird ein Vergütungssatz von 22,76 ct/kWh (Stand: 2010) gezahlt. Dadurch ergibt sich ein kleiner Bonus für die Selbstnutzer von PV-Anlagen.
Registrierungspflicht: Alle Neuanlagen sind der Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort und Leistung für ein zentrales Kataster zu melden. Vorteil für Anlagenbetreiber: Sie haben ein größeres Maß an Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern.
Fassadenbonus: Der bisherige Fassadenbonus für fassadenintegrierte Anlagen in Höhe von 5 ct/kWh entfällt.
Modifiziertes Einspeisemanagement: Dies betrifft nur Großanlagen von mehr als 100 kWp. Bei Überlastung dürfen Energieversorger diese vorübergehend vom Netz trennen.
Hier finden die aktuellen Einspeisevergütungssätze im Überlick als PDF-Datei.